Die Vorschläge zur „Persönlichen Schutzausrüstung“ stehen ausschließlich im direkten Zusammenhang mit dem beschriebenen Produkt. Fremde Anforderungen, die sich aus den Umgebungsbedingungen am Ort der Nutzung, oder anderer Produkte, oder der Verknüpfung mit anderen Produkten ergeben, sind nicht berücksichtigt. Der Betreiber (Arbeitgeber) wird durch diese Vorschläge in keinster Weise von seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer entbunden.
Die Bemessung der „Persönlichen Schutzausrüstung“ muss vor Ort nach den tatsächlichen Risiken erfolgen, die sich aus den Betriebsparametern, den eingesetzten Substanzen, den Arbeitsabläufen und den Umgebungsbedingungen ergeben.
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Handschutz nach EN 388 mindestens Kategorie II, Schnittschutzkategorie 4

Tragen Sie einen Handschutz nach EN 388 mindestens Kategorie II, Schnittschutzkategorie 4.