Allgemeine Hinweise zur Entsorgung
Der Betreiber ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der Maschine und der Nebenaggregate und aller Betriebsmittel verantwortlich. Dabei müssen die branchenspezifischen und örtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung der verschiedenen Materialien befolgt werden.
Die Demontage und die Entsorgung der Maschine und der Nebenaggregate darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen.