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Autorisiertes Fachpersonal mit spezieller Einweisung
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Das Personal hat an einer speziellen Unterweisung durch den Hersteller der Maschine teilgenommen und wurde durch diesen autorisiert die entsprechende Tätigkeit durchzuführen.
Erlaubte Tätigkeiten entsprechend der Unterweisung:
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Rüsten
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Umrüsten
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Einrichten
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Wartungen
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Der Anschluss der Maschine erfolgt nach denen im Anhang beigefügten Anschlussplänen ⮫ „Stromlaufpläne“ .