Versagen der Sicherheitsausrüstung
Wenn die Person/en (Arbeitnehmer), welche die Maschine nutzen oder bedienen, ein Versagen an der Sicherheitsausrüstung, wie beispielsweise an Schutztüren oder Sicherheitsfunktionen feststellt/en, darf die Maschine nicht mehr weiter benutzt werden! Es ist sofort der Zustand mit der größtmöglichen Sicherheit herzustellen und umgehend ist/sind die verantwortliche Person/en zu informieren!
Der Betreiber (Arbeitgeber) muss für den Fall des Versagens von Sicherheitsausrüstungen entsprechende organisatorische Maßnahmen (Betriebsanweisung) erlassen.
Entsperrung und Rettungsmöglichkeit für den Notfall
Entsperrung und Rettungsmöglichkeit für den Notfall bei der Arbeitsraumtür mit einer Not-Entsperrung, die über eine mechanische Betätigung am Sicherheitsschalter erfolgt.