Bei unqualifizierten Eingriffen in die Maschine können körperliche Schäden oder Sachschäden entstehen. Nur qualifiziertes Personal darf deshalb Arbeiten an und mit der Maschine durchführen.
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Autorisierte, unterwiesene Personen mit spezieller Einweisung
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Die korrekte Durchführung der Tätigkeiten wird von Fachpersonal überwacht.
Das Personal hat an einer Einweisung durch den Hersteller der Maschine teilgenommen und wurde durch diesen autorisiert, die entsprechende Tätigkeit durchzuführen.
Erlaubte Tätigkeiten entsprechend der Einweisung:
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Werkstücke einlegen
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Prozess starten
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Autorisiertes Fachpersonal mit spezieller Einweisung
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Das Personal hat an einer speziellen Unterweisung durch den Hersteller der Maschine teilgenommen und wurde durch diesen autorisiert die entsprechende Tätigkeit durchzuführen.
Erlaubte Tätigkeiten entsprechend der Unterweisung:
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Rüsten
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Umrüsten
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Einrichten
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Wartungen
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Eingelerntes Personal - Bediener (EP)
Das Personal besteht aus Laien, die in dem sicheren Umgang mit der Maschine geschult wurden.