Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Maschine arbeiten zu lassen, das
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entsprechend den auszuführenden Tätigkeiten ausreichend ausgebildet wurde.
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mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und von qualifiziertem Personal in die Handhabung der Maschine eingewiesen ist.
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die Sicherheits- und Warnhinweise in dieser Dokumentation gelesen und verstanden hat.
Beachten Sie bitte im Interesse aller Beteiligten die folgenden Anweisungen:
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Stellen Sie ergänzend zu dieser Dokumentation allgemeingültige, gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zu Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz bereit, und instruieren Sie das an der Maschine beschäftigte Personal darin!
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Ergänzen Sie diese Dokumentation um Anweisungen zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal (einschließlich Aufsichts- und Meldepflicht)!
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Unterweisen Sie das an der Maschine beschäftigte Personal über die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten und den Standort und die Bedienung von Feuerlöschern!
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Legen Sie die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Einrichten, Warten etc. eindeutig fest!
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Überprüfen Sie das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals in regelmäßigen Abständen!
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Treffen Sie Maßnahmen, damit die Maschine nur in sicherem, funktionsfähigem Zustand betrieben wird!
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Lassen Sie die Maschine in den in dieser Betriebsanleitung angegebenen Wartungsintervallen warten!
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Lassen Sie keine Instandsetzungsarbeiten ohne vorherige Rücksprache mit dem Hersteller durchführen!
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Lassen Sie ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers keine baulichen Veränderungen oder Programmänderungen durchführen!
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Regeln Sie durch strenge Vorschriften, dass Personen, die nicht mit Hilfe der Sicherheitshinweise in die Gefahren der Maschine eingewiesen wurden, den Gefahrenbereich der Maschine nicht betreten dürfen!
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Bei der Montage der Maschine ist ein Blitzschutz als Überspannungsschutz zu installieren!
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Beachten Sie die geltenden Immisionsschutzgesetze und lassen Sie diese messen. Hierfür müssen Sie die Sicherheitsdatenblätter beschaffen und berücksichtigen.
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Erlassen Sie für den Fall des Versagens von Sicherheitsausrüstungen entsprechende organisatorische Maßnahmen (Betriebsanweisungen).
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Beachten Sie die Hinweise und Verpflichtungen in dieser Betriebsanleitung.
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Werden ölgekühlte Maschinen an zentralen Absauganlagen betrieben, so muß der Einbau einer Brandschutzklappe ein Übergreifen eines Brandes durch die Absaugrohre auf andere Maschinen verhindern. Die Klappen müssen dafür zugelassen und gebaut sein. Sie sind strom- und drucklos geschlossen.
Werden Kühlmittelpumpen von externen Anlagen versorgt, so muss hinter der Druckerhöhungspumpe an der Maschine grundsätzlich ein Druckbegrenzungsventil vorgesehen werden. Somit wird verhindert, dass eine Erhöhung des Vordruckes zu einer Erhöhung des internen Druckes führen kann. Überdruckbegrenzungsventile sind nicht direkt mit der Rücklaufleitung verbunden, da diese ggf. nicht für die hohen Drücke ausgelegt sind. Der Rücklauf erfolgt wahlweise direkt oder mit einer eigenen Leitung in den Reintank der Versorgungsanlage oder über eine Leitung in den Rücklaufbehälter der Maschine vor die Schlürf- oder Rückförderpumpe.
Brandgefährdung durch die Verwendung eines nicht zugelassenen Schmiermittels
Sämtliche Brandschutzmaßnahmen sind vom Hersteller mit dem Schmiermittel „Blaser B-Cool 755“ erprobt.
Soll die Maschine mit einem anderen Schmiermittel betrieben werden, so muss sich der Betreiber vom Hersteller des alternativen Schmiermittels über den Vergleich der Datenblätter eine gleichwertige oder bessere Eigenschaft bezüglich Flammpunkt, Vernebelung und Explosionseigenschaften bescheinigen lassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Zulieferdokumentation im Anhang linktarget doesn't exist but @y.link.required='true'.